Ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist eine vom Land Niedersachsen beliehene Personen und gilt nach §6 NVermG als Aufgabenträger der Katastervermessung. Somit dürfen wir folgende amtliche Vermessungsleistungen durchführen.
Amtliche Grenzauskunft
Amtlicher Lageplan
Gebäudeeinmessung
Grenzermittlung
Grenzfeststellung
Sonderung
Verschmelzung
Zerlegung
Als beratender Ingenieur und Mitglied der Ingenieurkammer Niedersachsen stehen wir für qualitativ hochwertige Vermessungsleistungen. Dabei sind neben den amtlichen, die technische Vermessungen unser Steckenpferd. Auch für Ihr Vorhaben sollten wir die richtige Lösung finden. Hier stellen wir eine Auswahl unserer technischen Leistungen vor.
Absteckung Ihres Bauvorhabens
Erstellung einer Plangrundlage
Mietflächenaufmaß
Monitoring
Topografieaufmaß
Scanning
Schachtvermessung
Setzungsmessung
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